ADFC hält Entwurf zur Reform der StVO für unzureichend
In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) kritisiert der ADFC den Entwurf zur Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als unzureichend.
Die vorgesehenen Änderungen würden den im Koalitionsvertrag vereinbarten Ansprüchen an die Reform nicht gerecht. Die Bundesregierung überarbeitet derzeit das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die StVO.
Kleinteilige Regelungen
Das BMDV hat einen StVO-Entwurf vorgestellt, der am 11. Oktober vom Kabinett verabschiedet wurde und nun vom Bundesrat beraten werden muss. Der ADFC kritisiert, die vorgesehenen Neuerungen nutzten nicht die Spielräume, die das neue Straßenverkehrsgesetz voraussichtlich bieten wird.
Die meisten Änderungen seien kleinteilige Regelungen, die man auch ohne Reform des StVG vornehmen könne.
Fehlender Ehrgeiz
Dies lasse den Ehrgeiz vermissen, den Klimaschutz, die Verkehrswende und die Verkehrssicherheit entscheidend voranzubringen oder Kommunen mehr Entscheidungsspielräume zu eröffnen, wie für die Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen.
Jede Maßnahme stehe nach wie vor unter dem Vorbehalt der Leichtigkeit des Verkehrs, die immer zu berücksichtigen sein soll. Die „Leichtigkeit des Verkehrs“ bedeutet in der Praxis, dass der Kfz-Verkehr Vorrang genießt.
Widerspruch zum StVG
Damit widerspricht der StVO-Entwurf der Gesetzesbegründung zur Änderung des StVG. Denn darin heißt es, dass nicht mehr nur die Leichtigkeit und Sicherheit Ziele des Gesetzes sind, sondern gleichberechtigt auch Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz und die Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung. Zudem fehle die ausdrückliche Verankerung der Vision Zero.
Der Bundesrat hat nun die Möglichkeit, noch Änderungen einzubringen. Der ADFC fordert daher die Länder auf, entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen.
Den Entwurf des BMDV zur StVO, die vollständige Stellungnahme des ADFC und weitere Infos und Dokumente zur Überarbeitung von StVG und StVO finden Sie in unserem
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