Rekordmittel für den Radwegebau

Der ADFC hat den Start des Sonderprogramms „Stadt und Land“ am 25. Januar 2021 begrüßt. Hier stellt das Bundesverkehrsministerium Rekordmittel aus dem Klimapaket für den Radwegebau in Kommunen bereit. Die Mittel können jetzt abgerufen werden.

eRadschnellweg Göttingen
eRadschnellweg Göttingen © Stadt Göttingen / Christoph Mischke

Mit der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung startet das Sonderprogramm „Stadt und Land“. Die Mittel stammen aus dem Klimapaket der Bundesregierung und sollen helfen, das Potenzial des Radverkehrs für einen klimafreundlichen Verkehr zu entfalten.

Der ADFC begrüßt das Programm mit seinen hohen Qualitätskriterien, kritisiert aber, dass auch Schutzstreifen gefördert werden können. Die Markierung auf der Straße hält der ADFC nicht für fahrradfreundlich.

Knapp 1,5 Milliarden Euro bis 2023

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will mit dem Programm „die Bedingungen für Radfahrende in der Stadt und auf dem Land deutlich verbessern“, die Mittel sollen „schnell und unbürokratisch“ fließen. Das Bundesamt für Güterverkehr habe einen Monat Zeit, Einwände gegen die eingereichten Vorhaben zu erheben, andernfalls gelten die Anträge als genehmigt, so das Verkehrsministerium.

Insgesamt stellt das Ministerium bis 2023 knapp 1,5 Milliarden Euro für den Radverkehr über verschiedene Fördertöpfe bereit: Rund 660 Millionen Euro kommen über das Sonderprogramm Stadt und Land, 170 Millionen Euro für Radschnellwege, 46 Millionen Euro für das touristische Radnetz Deutschland und 126 Millionen für Modellvorhaben des Radverkehrs. Der ADFC hat für Kommunen Fördertöpfe und Ansprechpartner*innen hier zusammengefasst.

Konkrete Vorgaben gemacht

Rebecca Peters, stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende, sagt: „Das Bundesverkehrsministerium macht sogar quantitative Zielvorgaben und legt sich fest, wie viele Kilometer Radwege, wie viele Fahrradstraßen und wie viele Fahrradbügel bis 2023 gebaut werden sollen – ein Riesenschritt nach vorn. Jetzt ist es Sache der Kommunen, zügig Projektanträge für die Einrichtung von Qualitätsradwegenetzen und Fahrradparkhäusern zu stellen.“

Es geht um 272 Kilometer straßenbegleitender Radwege inklusive baulicher Trennung, 672 Kilometer Radfahrstreifen, 416 Kilometer Fahrradstraßen, 55 Bauwerke wie Radwegebrücken und Unterführungen, 167.200 Fahrradbügel an Haltestellen, 24.800 Fahrradboxen, 31.200 Stellplätze in Fahrradparkhäusern, 179 getrennte Ampelphasen sowie 4.880 Beleuchtungsanlagen an Radwegen.

Dass über die Mittel auch 672 Kilometer Schutzstreifen, die auch vom Autoverkehr genutzt werden können, gefördert werden sollen, kritisiert der ADFC als Rückfall in überholte Planungsmethoden.

ADFC: Gelder zügig auf die Straße bringen

Förderanträge für hochwertige, sichere und leistungsfähige Radverkehrsanlagen können ab sofort von Kommunen über die Bundesländer gestellt werden. Gefördert werden Planung und Herstellung flächendeckender, geschützter und möglichst getrennter Radwegenetze – auch durch Umverteilung des vorhandenen Straßenraumes.

Rebecca Peters: „Konkret sagt das Bundesverkehrsministerium hier: Kommunen sollen Platz für einladende und sichere Radwege schaffen, indem sie dem Autoverkehr Platz wegnehmen, Fahrbahnen in geschützte Radfahrstreifen umwandeln oder Straßen zu Fahrradstraßen machen. Eine wichtige Stellschraube für die dringend notwendige Gleichberechtigung der Verkehrsarten.“

Der ADFC appelliert eindringlich an Bundesländer und Kommunen, die Gelder für sicheren und komfortablen Radverkehr zügig auf die Straße zu bringen


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