Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Regionalgruppe Schwerin

2.000 Kilometer Radschnellwege

Radschnellwege ermöglichen es, auch längere Distanzen in kurzer Zeit mit dem Fahrrad zurückzulegen und können dadurch viel Pendelverkehr vom Auto aufs Fahrrad verlagern.

Die systematische Erschließung von Metropolräumen und Ballungsgebieten bis 2030 mit bundesweit mindestens 2.000 Kilometer Radschnellwegen und Radschnellwegeverbindungen kann einen erheblichen Teil des motorisierten Pendelverkehrs aufs Fahrrad verlagern. Radschnellwege weisen breite Fahrbahnen auf, die möglichst kreuzungsfrei und direkt geführt werden. Damit werden auch Strecken über fünf Kilometer für Fahrrad-Pendler*innen interessant. Distanzen bis zu 25 Kilometer sind realistisch – gerade auch mit Elektrofahrrädern.

Finanzierung lückenloser Fahrrad-Infrastruktur

Der Radverkehr braucht auf Bundesebene eine dauerhafte Finanzierung, damit Länder und Kommunen bei Einrichtung und Erhalt lückenloser Radwegenetze inklusive Radschnellwegen umfassend unterstützt werden und für sie Planungssicherheit besteht. Es müssen gesetzliche Rahmenbedingungen für die Mit-Finanzierung der Radverkehrsinfrastruktur durch den Bund geschaffen werden sowie ein eigenständiger Finanzierungsrahmen, der jährlich mit einem Budget von mindestens 850 Mio. Euro ausgestattet wird. Dies entspricht 10 Euro pro Einwohner*in im Jahr. Damit übernimmt der Bund ein Drittel des jährlichen Finanzbedarfs für den Radverkehr – den er mit 30 Euro pro Einwohner*in/Jahr für die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans NRVP 3.0 festgesetzt hat.

Bund-Länder-Vertrag

Damit die Mit-Finanzierung der Radverkehrsinfrastruktur durch den Bund Wirkung entfalten kann, ist ein Bund-Länder-Vertrag für das Fahrradland Deutschland 2030 nötig. Mit dem Vertrag verpflichten sich Bund und Länder, bis 2030 bundesweit lückenlose Radwegenetze und sichere Knotenpunkte einzurichten und die Kommunen bei der Umsetzung vor Ort maßgeblich zu unterstützen. Ferner verpflichten sie sich, dass bis 2030 sowohl innerorts als auch im überörtlichen Verkehr zwischen den Gemeinden lückenlose Radwegenetze zur Verfügung stehen, so dass Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen ihre Ziele sicher und komfortabel mit dem Fahrrad erreichen können

Mehr Infos im Aktionsplan So geht #Fahrradland.

Zurück zur Übersicht der ADFC-Forderungen

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Fahrradfahren im täglichen Verkehr

Qualitätsanforderungen für Radwegenetze

Folge der autogerechten Stadtgestaltung: Der Rad- und Fußverkehr muss sich mit schmalen Restflächen begnügen. Der ADFC…

Schild Tempo 30

Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts

Um das Radfahren innerorts attraktiver zu machen, muss Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit etabliert werden. Das erhöht…

Gleichberechtigung fürs Fahrrad

Das Fahrrad wird in vielerlei Hinsicht als Verkehrsmittel benachteiligt. Der ADFC fordert, es auf gesetzlicher,…

Dooring

Verkehrsregeln für Radfahrende

Wie man sich im Verkehr verhält, wissen die meisten. Für den Radverkehr gibt es jedoch einige Regeln, die nicht allen…

Fahrradstraßen ohne Durchgangsverkehr

Fahrradstraßen machen Radfahren attraktiver, weil sie dem Fahrrad Vorrang einräumen – oder es zumindest sollten. Denn in…

1.000 Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen

Die sinnvolle Verknüpfung von öffentlichem Verkehr und Fahrrad ist ein wichtiges Element der Verkehrswende. Fahrräder…

Das Bundeskabinett hat den NRVP 2030 verabschiedet.

Nationaler Radverkehrsplan 3.0 „Fahrradland Deutschland 2030“

Das Bundeskabinett hat im April 2021 den neuen Nationalen Radverkehrsplan mit Laufzeit bis 2030 verabschiedet. Darin…

https://schwerin.adfc.de/artikel/2000-kilometer-radschnellwege-3

Bleiben Sie in Kontakt